Wie läuft eine Energieberatung ab?

Angebot und Datenaufnahme

Wir erstellen für Sie ein Angebot für die Energieberatung. Wahlweise mit Förderung durch das BAFA (iSFP). Sie senden uns vorhandene Grundrisse und Schnitte des Gebäudes zur Vorbereitung eines Vor-Ort-Termins. Wenn Sie keine oder unvollständige Pläne haben, sprechen Sie uns einfach an.

Vor-Ort-Besuch

Der Vor-Ort-Termin ist ein wichtiger Teil der Bestandsanalyse. Wir betrachten dabei die Besonderheiten des Gebäudes, die Heizung und die Gebäudehülle.

Planungsphase

Wir erstellen ein 3D-Modell Ihres Gebäudes, stellen nötige Berechnungen auf und erstellen ein individuelles Sanierungskonzept.

Präsentation und umfassendes Fachgespräch

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs bekommen Sie von uns einen Überblick über den Ist-Zustand und sinnvolle Schritte.
Sie erhalten einen individuellen Sanierungsfahrplan mit einer Beschreibung der sinnvollen Maßnahmen, einer Darstellung der Einsparpotenziale und eine Kostenabschätzung inkl. Förderung der jeweiligen Maßnahmen.

Angebote + Förderung beantragen

Sie holen Angebote von Handwerkern für die gewünschten Maßnahmen ein.
Mit unserer Unterstützung beantragen Sie die Förderungen (BAFA/KfW und FKG) für die gewünschten Maßnahmen.
ACHTUNG:
Beauftragen Sie die Handwerker erst nach der Antragsstellung!

Umsetzung und Baubegleitung

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Handwerkern, beraten Sie bei der Detailabstimmung mit den Handwerkern und vereinbaren Vor-Ort-Termine um eine korrekte Ausführung sicherzustellen.

Informationen
über die unter- schiedlichen Förderhöhen

Sanierungen zu Passivhäusern und
Effizienzhäusern (EH55, 40) können
nicht nur von der KfW, sondern gleichzeitig
auch über das FKG-Programm gefördert
werden.
Sprechen Sie uns gerne an.

Alle Angaben ohne Gewähr|Stand 02/2025

Wärmepumpe

Ab 30% BAFA-Förderung
+ 15% FKG-Förderung
Gesamt bis zu 70%

Fenstertausch

20% BAFA-Förderung
+ 10% FKG-Förderung

Dachdämmung

20% BAFA-Förderung
+ 10% FKG-Förderung
Gesamt 30%

Solarthermieanlage

30% BAFA-Förderung
+ 15% FKG-Förderung
Gesamt 45%

Fassadendämmung

20% BAFA-Förderung
+ 10% FKG-Förderung
Gesamt 30%

Photovoltaik

Diese Förderung wurde eingestellt.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
zum "Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude" (FKG-Förderung)
der Stadt München.

Wer darf die FKG-Förderung beantragen?
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Förderung kann nur für Gebäude im Stadtgebiet München beantragt werden
(PLZ 80331 bis 81929)

Kann ich als Mieter die Förderung beantragen?

Nein
‍Mieter können keine FKG-Förderung in Anspruch nehmen.
Ausgenommen davon ist die Förderung für  Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerk).

Welche Anforderungen werden an das Gebäude gestellt?

Es können alle Bestandsgebäude, deren Fertigstellung zehn Jahre zurückliegt, gefördert werden (Stichtag: Bauantrag bzw. Bauanzeige).

Kann ich die Förderung beantragen, nachdem die Handwerker beauftragt wurden oder die Arbeiten schon begonnen haben?

Nein
Die Förderung kann nur VOR Beauftragung der Arbeiten beantragt werden.

Wo kann ich die Förderung beantragen?
Kann ich die Förderung ohne einen Energieberater beantragen?

In der Regel nicht.
Die Förderung kann meist nur beantragt werden, nachdem ein Sanierungsfahrplan erstellt und eingereicht worden ist. Der Bericht muss dabei den strengen Anforderungen der FKG-Richtlinie entsprechen.

Kann ich die FKG-Förderung ohne einen FKG-Bericht beantragen?

Um sicherzustellen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und sinnvoll sind, schreibt die FKG-Richtlinie eine Energieberatung mit Erstellung eines Beratungsberichts
als Voraussetzung des Fördermittelantrags für den großteil der Maßnahmen vor.
Fordern Sie bei uns unverbindlich einan.

Muss ich alle Sanierungsschritte aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein
Es dürfen auch nur einzelne Sanierungsschritte durchgeführt werden.
Dazu schreibt die Landeshauptstadt München:
Nicht förderschädlich sind folgende Abweichungen von beantragten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungsberatung:

  • Unwesentliche inhaltliche Abweichungen der entsprechenden Maßnahme, solange der Zielstandard weiterhin erreichbar bleibt
  • Übererfüllung der entsprechenden Maßnahme
  • Änderung der Reihenfolge von Maßnahmen
  • Änderungen der zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen
Informationen zur FKG-Förderung
Wird die Erstellung des FKG-Berichts von der Landeshauptstadt München gefördert?

Die Förderung für Sanierungsberichte ist 2023 ausgelaufen.
Sie können aber eine BAFA-Förderung für einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) beantragen. Die Baubegleitung bei Umsetzung der Maßnahmen wird weiterhin gefördert.

Können Fördermittel der BAFA oder KfW für Maßnahmen kumuliert werden?

Die Förderungen sind bis zur Förderhöchstgrenze der jeweiligen Programme kombinierbar.
In der Regel ist eine Gesamtförderung von maximal 60 % möglich.

Wie lange dauert die Erstellung des Sanierungsfahrplans?

In der Regel erhalten Sie den Bericht von uns innerhalb von 4 Wochen. In dringenden Fällen kann der Bericht schneller erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:

  • Dämmung der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie des Kellers)
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Außentüren
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Digitale Systeme für ein “Efficiency Smart Home”
  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Fernwärmeanschluss
  • Heizungsoptimierung

Gefördert werden auch Komplettsanierungen zu Passivhäusern oder zum KfW-Effizienhaus.
Mehr Informationen zu den Fördersätzen erhalten Sie hier.

Werden Eigenleistungen gefördert?

Ja
Die Materialkosten von Eigenleistungen sind nach BAFA (BEG EM) voll förderbar, wenn der Förderantrag nach dem 1.1.2023 gestellt worden ist.
Eine FKG-Förderung ist für Anträge nach dem 13.02.2023 möglich
, sofern die BAFA auch fördert.
WICHTIG!
Die Maßnahmen müssen durch einen Energieberater begleitet werden und alle Rechnungen der Materialbestellungen müssen auf den/die AntragstellerIn ausgestellt sein. In manchen Fällen kann auch ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigen.
Der Förderantrag muss immer vor Materialbestellung oder -kauf gestellt sein, sonst ist keine Förderung möglich.

Kann eine FKG-Förderung nur für eine Wohnung oder einen Gebäudeteil beantragt werden?

Nein
Ein Förderantrag bezieht sich immer auf das Gesamtgebäude.

Wie lange dauert die Prüfung und Auszahlung der Fördermittel?

Die Prüfung der Anträge und Bindung der Fördermittel funktioniert automatisiert bei der Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis im FKG-Portal hochgeladen. Die darauffolgende Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Nach positivem Bescheid werden die Fördermittel binnen 6-8 Wochen ausbezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr