Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
zum "Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude" (FKG-Förderung)
der Stadt München.
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Förderung kann nur für Gebäude im Stadtgebiet München beantragt werden
(PLZ 80331 bis 81929)
Nein
Mieter können keine FKG-Förderung in Anspruch nehmen.
Ausgenommen davon ist die Förderung für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerk).
Es können alle Bestandsgebäude, deren Fertigstellung zehn Jahre zurückliegt, gefördert werden (Stichtag: Bauantrag bzw. Bauanzeige).
Nein
Die Förderung kann nur VOR Beauftragung der Arbeiten beantragt werden.
In der Regel nicht.
Die Förderung kann meist nur beantragt werden, nachdem ein Sanierungsfahrplan erstellt und eingereicht worden ist. Der Bericht muss dabei den strengen Anforderungen der FKG-Richtlinie entsprechen.
Um sicherzustellen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und sinnvoll sind, schreibt die FKG-Richtlinie eine Energieberatung mit Erstellung eines Beratungsberichts
als Voraussetzung des Fördermittelantrags für den großteil der Maßnahmen vor.
Fordern Sie bei uns unverbindlich einan.
Nein
Es dürfen auch nur einzelne Sanierungsschritte durchgeführt werden.
Dazu schreibt die Landeshauptstadt München:
Nicht förderschädlich sind folgende Abweichungen von beantragten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungsberatung:
- Unwesentliche inhaltliche Abweichungen der entsprechenden Maßnahme, solange der Zielstandard weiterhin erreichbar bleibt
- Übererfüllung der entsprechenden Maßnahme
- Änderung der Reihenfolge von Maßnahmen
- Änderungen der zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen
Die Förderung für Sanierungsberichte ist 2023 ausgelaufen.
Sie können aber eine BAFA-Förderung für einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) beantragen. Die Baubegleitung bei Umsetzung der Maßnahmen wird weiterhin gefördert.
Die Förderungen sind bis zur Förderhöchstgrenze der jeweiligen Programme kombinierbar.
In der Regel ist eine Gesamtförderung von maximal 60 % möglich.
In der Regel erhalten Sie den Bericht von uns innerhalb von 4 Wochen. In dringenden Fällen kann der Bericht schneller erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie des Kellers)
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Außentüren
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Digitale Systeme für ein “Efficiency Smart Home”
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Fernwärmeanschluss
- Heizungsoptimierung
Gefördert werden auch Komplettsanierungen zu Passivhäusern oder zum KfW-Effizienhaus.
Mehr Informationen zu den Fördersätzen erhalten Sie hier.
Ja
Die Materialkosten von Eigenleistungen sind nach BAFA (BEG EM) voll förderbar, wenn der Förderantrag nach dem 1.1.2023 gestellt worden ist.
Eine FKG-Förderung ist für Anträge nach dem 13.02.2023 möglich, sofern die BAFA auch fördert.
WICHTIG!
Die Maßnahmen müssen durch einen Energieberater begleitet werden und alle Rechnungen der Materialbestellungen müssen auf den/die AntragstellerIn ausgestellt sein. In manchen Fällen kann auch ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigen.
Der Förderantrag muss immer vor Materialbestellung oder -kauf gestellt sein, sonst ist keine Förderung möglich.
Nein
Ein Förderantrag bezieht sich immer auf das Gesamtgebäude.
Die Prüfung der Anträge und Bindung der Fördermittel funktioniert automatisiert bei der Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis im FKG-Portal hochgeladen. Die darauffolgende Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Nach positivem Bescheid werden die Fördermittel binnen 6-8 Wochen ausbezahlt.
Alle Angaben ohne Gewähr